Dies betrifft vor allem die sogenannte 3G-Regel für Aktivitäten im Innenbereich: Zutritt, etwa zur Innengastronomie und Hotels, gibt es dann nur noch für Geimpfte, Getestete und Genesene. Weiterhin werden die Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen begrenzt.
Neue Regelungen gelten beispielsweise für:
- Beim Besuch der Innengastronomie gilt: Der Zugang ist nur nachgewiesen geimpften, genesenen oder getesteten Personen zu gewähren.
- Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise den Besuch bei einer Friseurin oder einem Friseur bzw. bei Kosmetik- und Körperpflegeanwendungen.
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 350 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind nicht mehr zulässig.
- Außerdem gilt für Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis die Maskenpflicht im Unterricht, der ab nächste Woche nach den Sommerferien wieder beginnt.
Immer gilt: Um die Testpflicht zu erfüllen, muss entweder ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test vorgelegt werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die seit Montag, 23. August, geltende 25. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz steht unten zum Download bereit.