Schnee und Eis – beides kann für Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Lesen Sie hier, wer in Schifferstadt für das Räumen und Streuen welcher Bereiche verantwortlich ist:
Öffentliche Hauptverkehrswege und -straßen
Hauptverkehrsstraßen und -wege sowie der Bereich vor bedeutsamen öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen räumt und streut der Winterdienst. Dieser besteht in Schifferstadt aus einem Fachunternehmen, dem Bauhof und der Stadtgärtnerei sowie den Hausmeistern der betroffenen, öffentlichen Gebäude.
„Leider lassen sich trotz bester Organisation und engagiertem Einsatz zum Teil auch erhebliche Behinderungen des Straßen- und Fußgängerverkehrs nicht immer verhindern“, klärt Marcel Storck aus dem Referat Tiefbau auf. „Bei einsetzender Glätte oder Schnee während des Berufsverkehrs stehen bedauerlicherweise auch die Räum- und Streufahrzeuge oft im Stau. Deshalb bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger den Weg für die Einsatzfahrzeuge frei zu machen.“
Unter Berücksichtigung von Umwelt, Wirksamkeit, Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit wird in der Regel Feuchtsalz gestreut. Dieses gelangt – im Gegensatz zu körnigem Salz – weniger stark in die Umwelt, da es nicht aufgewirbelt oder weggeweht werden kann. Die eingesetzte Menge wird so gering wie möglich gehalten und den jeweiligen Witterungsverhältnissen angepasst.
Bürgerinnen und Bürger können gefährlich glatte Stellen der oben genannten Bereiche an info@schifferstadt.de melden.
Gehwege und Straßen an privaten Grundstücken
Eigentümer und Besitzer derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke, die an einer Straße liegen, sind zum Kehren oder zum Schneeräumen sowohl des Gehwegs als auch der Straße verpflichtet. Dies kann je nach Wetterlage auch mehrfach am Tag notwendig sein – nämlich immer dann, wenn die Benutzung von Gehwegen und Fahrbahnen durch Schneefälle erschwert wird. Um den Verkehr nicht zu behindern, darf der Schnee nicht auf Fahrbahnen und/oder Radwege geschoben, sondern kann am Gehwegrand aufgehäuft werden. Auch Sinkkästen müssen frei bleiben. Das regelt die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, wie sie auch in vielen anderen Städten und Gemeinden gilt.
In der Satzung ist auch noch festgehalten, dass die Reinigungsverpflichtung auch das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte umfasst. Als Streumittel sollten sogenannte abstumpfende Stoffe, also Asche, Sand, Sägemehl, Granulat, verwendet werden. Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind aufgrund ihrer Umweltschädlichkeit nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an besonders gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel Treppen und Rampen, erlaubt. In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Wer gegen diese Regelungen der Reinigungssatzung verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro bestraft werden.
Unter dem Suchbegriff „Reinigung“ ist auf der Homepage der Stadt www.schifferstadt.de die Satzungsbestimmungen mit einem entsprechenden Merkblatt zu finden.
Kostenfreier Split für Bürgerinnen und Bürger
Auf das Stadtgebiet verteilt finden sich zehn Splittcontainer, an denen sich die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei bedienen können:
- Am Deutschhof (Telefonzelle)
- Am Sportzentrum (Großer Parkplatz)
- Bahnhofstraße (Einmündung Alleestraße)
- Hauptstraße (großer Parkplatz)
- Herzog-Otto-Straße (Ecke Fußweg Waldfriedhof Schwanenweiher)
- Lillengasse (Ecke Keltenstraße)
- Maxburgstraße (Kreuzung Speyrer Straße)
- Rathausvorplatz
- Robert-Schumann-Straße (Ecke Griesgarten)
- Salierstraße (Parkplatz Herz-Jesu-Kirche)
