TOP 3:
Als Verteilungsmaßstab für die Umlegung wurde die Verteilung nach Werten gemäß § 57 Baugesetzbuch (Wertumlegung) beschlossen.
TOP 4:
Der Umlegungsausschuss hat nach eingehender Beratung die Einwurfs- und Zuteilungswerte im Umlegungsgebiet auf der Grundlage von Bodenrichtwerten zum Stichtag 14.11.2020 ermittelt und beschlossen.
Diese Bekanntmachung wird zeitgleich im Schifferstadter Tagblatt und im Internet unter www.schifferstadt.de in der Rubrik „AKTUELLES“ veröffentlicht.
Landau, den 13.01.2022
gezeichnet
Theuer
Klaus Theuer
Vorsitzender des Umlegungsausschusse