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Bekanntmachung

Neue Bodenrichtwerte


Bodenrichtwerte für Bauflächen sowie für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen zum Stichtag 01.01.2022, Bekanntmachung gem. § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz hat gemäß § 196 Abs.1 des Baugesetzbuchs in seinen Sitzungen im Zeitraum vom 03.11.2021 bis 03.12.2021 die Bodenrichtwerte für Bauflächen sowie für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der Landesverordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung) vom 20.04.2005, in der jeweils gültigen Fassung, zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.