Die Friedhofsverwaltung der Stadt Schifferstadt bittet deshalb die Bürgerinnen und Bürger darum, die Gegenstände, die sie zur Grabpflege verwenden, weder am Grab noch in den Hecken des Friedhofes zu belassen. Dies ist auch nach den Bestimmungen der Friedhofssatzung nicht gestattet, erschwert die Pflege der Anlagen und verursacht unnötige Kosten. Es wird darum gebeten, diese Gegenstände bis Ende Mai im Friedhofsbüro am Haupteingang des Waldfriedhofs abzuholen. Die Restbestände müssen danach entsorgt werden.
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