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Sport

Aktueller Belegungsplan für die Sportanlagen


Da die Schulen nach den Bestimmungen des Sportförderungsgesetzes Rheinland-Pfalz Priorität genießen, kann die Stadtverwaltung dies relativ einfach einplanen. Eine größere Herausforderung für den zuständigen Mitarbeiter des Sportreferates war es, die Wünsche der Sportlerinnen und Sportler zu erfüllen. 

Die Sommerzeit wirkt sich allerdings positiv aus, da die Außenanlagen im Schul- und Sportzentrum intensiv genutzt werden können.

Welcher Verein, wann auf welcher Sportanlage aktiv sein darf, kann auch auf der städtischen Homepage unter www.schifferstadt.de nachgelesen werden. Dort einfach in die Suchfunktion Belegungsplan eingeben.