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Einheitliche Lösung für den Parkplatz in der Hauptstraße


Von Montag bis Freitag darf zwischen 8 und 18 Uhr maximal vier Stunden mit Parkscheibe geparkt werden. Nachts und am Wochenende ist das Parken unbefristet möglich.

Klar und übersichtlich soll die neue Regelung sein – so der Wunsch von Dieter Weißenmayer. Als Beigeordneter ist er bei der Stadtverwaltung u.a. für das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. „Über 17.000 Fahrzeuge aller Art sind in Schifferstadt angemeldet“, sagt er, „ich hoffe, dass die neue Regelung dazu beiträgt, dass sich die Anzahl der Dauerparker reduziert und die Parkplätze mehr Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. In der vierstündigen Parkdauer wochentags können die umliegenden Geschäfte und Arztpraxen bequem erreicht werden. Toll wäre, wenn diejenigen, die die Möglichkeit haben, in ihren Garagen oder Höfen parken.“