
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Bitte reichen Sie Bauanträge über folgenden LINK digital ein:
Weitere Informationen
- Satzung über den Nachweis von Stellplätzen
- Satzung über die Höhe des Geldbetrages zur Ablösung von Stellplätzen nach der Landesbauordnung
- Link zum Geoportal, u.a. Einsicht in Bebauungspläne (unter Verwendung der nachfolgend „Erstellten Anleitung“)
- Erstellte Anleitung zum Geoportal; Bebauungspläne
- Begrünungssatzung
- Gestaltungssatzung
- Lebendig & Grün - Tipps zur Verbesserung des Mikroklimas
- Bauakten, Einsichtnahme
- Landesbauordnung zum Freistellungsverfahren nach § 67
Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken erteilen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus.
Bei komplexen Anfragen empfiehlt sich die Vereinbarung eines Gesprächstermins.
Eine persönliche Beratung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

