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Führerscheinumtausch: Am 19. Januar 2024 endet die Frist für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970


Am 19. Januar 2024 endet die nächste Frist: Fahrerlaubnisinhaber, die zwischen 1965 bis 1970 geboren wurden und deren Führerschein vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurde, müssen ihn bis zum Stichtag umtauschen. Es schwingt ein Hauch Nostalgie mit, denn es handelt sich um die grauen und rosa „Lappen“.

Der EU-Führerschein ist künftig 15 Jahre gültig und der Umtausch kostet 25,30 Euro. Bitte buchen Sie vorab einen Termin über die Webseite der Stadtverwaltung oder vor Ort.

Alle weiteren Fristen und Informationen sind auf der Internetseite der Bundesregierung unter

www.bundesregierung.de zu finden.