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KOMMUNAL- UND EUROPAWAHLEN AM 9. JUNI 2024

Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024

Informationen über Wahlhelfer und Wahlbezirke

Am Sonntag, 09. Juni 2024, finden die Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz zusammen mit der Europawahl statt.

Kommunalwahl

Im Turnus von fünf Jahren finden in Rheinland-Pfalz Kommunalwahlen statt. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung des Stadtrats sowie des Kreistages. Zudem wird der Bezirkstag Pfalz gewählt.

Europawahl

Mit der Europawahl werden ebenfalls alle fünf Jahre die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.

Für die Durchführung einer solch komplexen Wahl ist eine Vielzahl an Wahlhelferinnen und Wahlhelfern nötig, die gemeinsam mit dem Wahlvorstand in den einzelnen Wahllokalen für einen reibungslosen Ablauf sorgen.

Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sein?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und das aktive (das Recht zu wählen) und passive Wahlrecht (das Recht gewählt zu werden) besitzen, können Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sein. Bei der Europawahl dürfen zum ersten Mal auch Bürgerinnen und Bürger wählen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Im Wahlvorstand kann jedoch nicht zwischen Europa- und Kommunalwahl unterschieden werden. Daher werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erst ab dem 18. Lebensjahr ernannt. Zur Erfassung der Stimmzettel der Kreis- und Stadtratswahl können auch Hilfskräfte eingesetzt werden. Hier können sich auch Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr melden.

Welche Aufgaben hat man als Wahlhelfer?

Die Tätigkeiten als Wahlhelfer erstrecken sich von der Ausgabe der Stimmzettel bis hin zur Beachtung des korrekten Ablaufes der Wahlhandlung im Wahllokal. Ab 18 Uhr werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt.

Bereits ab 15 Uhr kann die Zulässigkeit der abgegebenen Wahlbriefe geprüft werden. Hier muss   geprüft werden, ob die Wahlbriefe ordentlich verschlossen sind, ob dem Stimmzettelumschlag ein unterschriebener Wahlschein beigelegt ist und ob die Stimmzettelumschläge verschlossen sind. Nach Prüfung der Zulässigkeit zur Wahl wird der Stimmzettelumschlag in die Wahlurne geworfen. Ab 18 Uhr wird dieser zusammen mit den Urnenwählern ausgezählt und in das Wahlergebnis integriert. Zum Schluss der Wahlhandlung ist die Wahlniederschrift von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben.

Die Tätigkeit erstreckt sich von morgens um 7:30 Uhr bis etwa 22 Uhr. Bei der Kommunalwahl wird das Auszählen der Listenstimmen des Kreistages und des Stadtrates auf Montag, 10.06.24, verlegt. Deshalb ist der Dienst als Wahlhelfer auch am 10.6.24 von 8 Uhr bis etwa 16 Uhr gefordert.

Wo und (bis) wann muss man sich bewerben?

Bewerben kann man sich schon jetzt bei der Stadtverwaltung Schifferstadt, Fachbereich 1 Finanzen und Organisation, z.Hd. Herrn Lehmann, Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt

Per Mail an: wahlen@schifferstadt.de

Gibt es eine „Entlohnung“? 

Tatsächlich gibt es ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“. Dies betrug in den letzten Jahren 25 bis 35 Euro. Die Höhe des Erfrischungsgeldes wurde noch nicht abschließend festgelegt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich diese wieder in einem solchen Rahmen bewegen wird.

Was hat sich bei den Wahlbezirken geändert?

Anstatt der bisher acht Wahlbezirken gibt es nunmehr neun. Die Wahlbezirke sind an den Schulbezirken (Nord- Süd) orientiert. Zu jedem Wahlbezirk soll auch ein Briefwahlbezirk eingerichtet werden, so dass insgesamt 18 Wahlvorstände gebildet werden müssen.

Warum wurden Anpassungen an den Wahlbezirken vorgenommen?

Die Anpassung war notwendig, um die Wahlbezirke so einzuteilen, dass maximal 2.000 Wählerinnen und Wähler zugeordnet sind. Damit ist gewährleistet, dass bei einer angenommenen Wahlbeteiligung von 75 % und einer angenommenen Briefwahlbeteiligung von 50 % in jedem Wahlbezirk und in jedem Briefwahlvorstand etwa 750 Stimmzettel auszuzählen sind.

Wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?

Die Briefwahlunterlagen werden ab Mitte Mai 2024 verschickt. 


Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de.




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