Aktuelles
Geflüchtete Menschen in Schifferstadt
Gemäß § 1 des Landesaufnahmegesetzes Rheinland-Pfalz ist die Stadt Schifferstadt verpflichtet, Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen.
Dies erfolgt nach Zuweisung durch die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis.
Neben der materiellen Existenzsicherung hilft das TEAM31 e.V. bei Fragen und Schwierigkeiten des alltäglichen Lebens.
Weitere Informationen zum Thema Asyl und Flüchtlinge erhalten Sie unter der Internetseite des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz http://mifkjf.rlp.de/de/startseite/