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Bekanntmachung

Umlegungsausschuss macht bekannt


Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Exterstraße 4, 67433 Neustadt an der Weinstraße, während den Dienststunden und nur nach Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 06341 / 149 - 2342 von jedem, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, eingesehen werden.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Diese Bekanntmachung wird zusätzlich im Amtsblatt der Stadt Schifferstadt und im Internet unter „www.schifferstadt.de“ in der Rubrik „AKTUELLES“ veröffentlicht.

Landau, den 30.01.2023

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

gez. Klaus Theuer

Klaus Theuer