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Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrats


Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des Stadtrats

 

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 26. Januar.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Stadtrats in Schifferstadt sind 36 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Stadtrats dürfen höchstens 72 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Stadtrats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 120 zum Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Absatz 3 oder § 62 Absatz 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt V) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats sind einzureichen bei der

- Stadtwahlleiterin am Dienstsitz im Rathaus, Büro 104

- oder im Rathaus bei der Stadtverwaltung in 67105 Schifferstadt, Marktplatz 2, Büro 105.

Die Einreichungsfrist läuft am                   Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,                ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Schifferstadt, 22. März 2024

Ilona Volk

Bürgermeisterin und Wahlleiterin der Stadt Schifferstadt