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Stadt Schifferstadt schließt neuen Stromkonzessionsvertrag


Ein Stromkonzessionsvertrag regelt das Recht eines Energieversorgungsunternehmens, die öffentlichen Verkehrswege einer Kommune für den Betrieb von Stromleitungen zu nutzen. Dazu gehören unter anderem das Verlegen, der Betrieb, die Wartung und die Erneuerung des Stromnetzes im Stadtgebiet. Gleichzeitig werden im Vertrag wichtige Rahmenbedingungen festgelegt, etwa zur Versorgungssicherheit, zur Zusammenarbeit zwischen Kommune und Netzbetreiber sowie zu Konzessionsabgaben, die der Stadt zugutekommen.

Der Abschluss eines Stromkonzessionsvertrags ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass die Stromversorgung für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen langfristig, zuverlässig und wirtschaftlich erfolgt. Zudem bietet der Vertrag der Kommune Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung der Netzinfrastruktur und schafft Planungssicherheit für beide Vertragspartner.

Die Stadtverwaltung Schifferstadt freut sich, den Stromkonzessionsvertrag nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen mit den Stadtwerken Schifferstadt nun erfolgreich auf den Weg gebracht zu haben. Mit dem Abschluss des Vertrags kann die Stadt die Stromversorgung für die nächsten 20 Jahre verlässlich planen und auf einer stabilen Grundlage weiterentwickeln.

Mit diesem Schritt setzt Schifferstadt ein klares Zeichen für eine zukunftssichere Energieversorgung und eine verlässliche Partnerschaft zwischen Stadt und Stadtwerken.