Mit dieser Maßnahme leistet der Vogelschutz- und Zuchtverein der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises Folge.
Da sich die aviäre Influenza des Subtyps H5N1, umgangssprachlich Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, ausbreitet, hat der Rhein-Pfalz-Kreis die sogenannte Aufstallung von Geflügel als rechtlich bindende Vorgabe angeordnet. Die Tiere im Vogelpark Schifferstadt sind nun in abgedeckten Volieren und Ställen untergebracht. Sobald sich die Situation ändert, informiert der Verein auf seiner Website.
Der Wald-Weihnachtsmarktes am Samstag, 13. Dezember ist von der Vogelpark-Schließung nicht betroffen. Die Veranstaltung findet statt.
Da sich der Vogelpark über Spenden finanziert, die durch die Schließung größtenteils wegfallen, bittet der Vogelschutz- und Zuchtverein um Zuwendungen via Paypal: paypal@vogelpark-schifferstadt.de
Informationen zur Vogelgrippe sowie die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises finden Interessierte unter www.rhein-pfalz-kreis.de/vogelgrippe

