Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Schifferstadt, Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt, ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.schifferstadt.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist überwiegend mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurde eine BITV-Selbstbewertung sowie Optimierungsmaßnahmen durchgeführt.
Verwendung des BITV Paketes der software Firma chamaeleon
Das Modul enthält Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.
Darin enthalten sind:
- Kontrastswitcher: Erhöht bei Aktivierung den Kontrast und die Lesbarkeit der Inhalte auf der gesamten Seite
- Bereichsnavigation: Ermöglicht es redaktionell Ankerpunkte zu setzten, die zusätzlich die Navigation mit Tastatur und Vorleseprogrammen erleichtert.
- Untertitel für lokale Videos: Bietet die Möglichkeit, Untertitel in mehreren Sprachen für lokal gespeicherte Videos zu hinterlegen.
- BITV-Feedbackformular: Bietet den Seitenbesuchern die Möglichkeit, auf ggf. vorhandene Barrieren auf der Website hinzuweisen, hierbei wird automatisch auf die betroffene Seite verwiesen.
- Glossar: Das Modul ermöglicht es, redaktionell eine Liste von Abkürzungen und Begriffen zu hinterlegen
Verwendung der Assistenzsoftware EyeAble
Die Stadt Schifferstadt nutzt auf Ihrer Website die Assistenzsoftware eye-able.
Neben der stetigen Optimierung der Barrierefreiheit ihrer Seiten hat die Stadt Schifferstadt sich dazu entschieden, das Tool EyeAble auf Ihrer Website nutzbar zu machen. Über das Symbol können Einstellungen wie Kontrast, Schriftgröße oder ein Ausgleich für Farbschwächen einfach und schnell durchgeführt werden. Das verbessert die Nutzerinnenfreundlichkeit der Seiten.
Hier können Sie schnell und einfach das Cookie für eye-able erlauben und dann die Assistenzsoftware nutzen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Video-Dateien
- PDF-Dokumente
- Erläuterungen in leichter Sprache stehen aktuell nur wenige zur Verfügung.
- Erläuterungen in Gebärdensprache stehen aktuell nicht zur Verfügung
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.05.2023 erstellt.
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.05.2025 überprüft und ergänzt.
Barriere melden
zum Formular "Barriere melden"
Feedback und Kontaktangaben
Bei Fragen zur Barrierefreiheit der Webseite von www.schifferstadt.de wenden Sie sich bitte an:
Stadtverwaltung Schifferstadt
Referat Wirtschaft und Kultur
+49 6235 44 0
Sie können die Verwaltung per Post, telefonisch, per Fax oder E-Mail kontaktieren:
Stadtverwaltung Schifferstadt
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
+49 6235 44 0
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/