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Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse der Stadt Schifferstadt


In der Gesetzesbegründung (vgl. LT Drs. 16/5578 S. 11) ist hierzu ausgeführt:

„Dabei ist es zulässig und sogar geboten, die gefassten Beschlüsse lediglich in einer Weise bekanntzumachen, dass aus ihnen nicht auf den Teil des Inhalts geschlossen werden kann, dessen vertrauliche Beratung Zweck des Ausschlusses der Öffentlichkeit war (vgl. Beschluss des BVerwG vom 27. Februar 1975, VII B 66.74).

Entsprechend geben wir gem. Anlagen bekannt: