
Wahlen
So hat der Wahlkreis Speyer, Schifferstadt, VG Römerberg gewählt.
Hier finden Sie Informationen zu vergangen und zukünftigen Wahlen.
Landtagswahl 2026
Die Wahl zum 19. Landtag in Rheinland-Pfalz ist am Sonntag, den 22. März 2026. Hier eine kurze Übersicht zur Wahl:
Wer darf wählen?
Wählen darf, wer
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger ist
- seit mindestens 3 Monaten in Rheinland-Pfalz wohnt
Wie wird gewählt?
Jede Person hat zwei Stimmen:
- Erststimme: Wählt eine Person direkt im Wohn-Wahlkreis
- Zweitstimme: Wählt eine Partei. Sie entscheidet, wie viele Sitze eine Partei im Landtag bekommt.
Briefwahl
Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung – voraussichtlich ab dem 20. Februar 2026 – ist die Beantragung der Briefwahl möglich. Um die Arbeitsabläufe der Mitarbeitenden effizient zu gestalten und eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, bittet die Stadtverwaltung darum, die Briefwahl bevorzugt online zu beantragen.
So können Sie Briefwahl beantragen:
Bürgerinnen und Bürger haben drei Möglichkeiten:
- Per QR-Code:
Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung und folgen Sie den Anweisungen. - Online über die Website:
Geben Sie Ihre persönlichen Daten über das Online-Formular über den folgenden Link ein: OLIWA - Wahlscheinantrag - Wahl- bzw. Abstimmungsschein - Persönlich im Rathaus:
Die Briefwahlunterlagen können während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden.
Es ist rechtlich nicht möglich, Wahlunterlagen telefonisch zu beantragen.
Fristen beachten
- Online-Antrag: bis einschließlich 18. März 2026
- Persönliche Abholung im Rathaus: bis einschließlich 20. März 2026, 15:00 Uhr. Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen, da mögliche Postlaufzeiten berücksichtigt werden sollten.
- Abgabe Ihrer ausgefüllten Briefwahlunterlagen: Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 22. März 2026 um 17:30 Uhr im Rathaus sein, um noch gezählt zu werden. Bitte senden Sie diese entsprechend frühzeitig mit der Post oder geben Sie sie bis zum Ende der Frist im Rathaus aus. Selbstverständlich können Sie die Unterlagen auch in den Rathausbriefkasten geben.

Abholung durch bevollmächtigte Personen
Wer seine Wahlunterlagen nicht persönlich beantragen kann, hat die Möglichkeit, eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen. Hierfür muss die Vollmacht auf dem Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins vollständig ausgefüllt sein. Die bevollmächtigte Person muss sich bei einer evtl. Abholung ausweisen können.
Informationen zur Plakatierung für die Landtagswahlen erhalten Sie im nachfolgenden Merkplatt:
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