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Landtagswahl 2026: Online Briefwahl beantragen

Briefwahl zur Landtagswahl am 22. März 2026 – Online-Antrag empfohlen

Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung – voraussichtlich ab dem 20. Februar 2026 – ist die Beantragung der Briefwahl möglich. Um die Arbeitsabläufe der Mitarbeitenden effizient zu gestalten und eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, bittet die Stadtverwaltung darum, die Briefwahl bevorzugt online zu beantragen.

So können Sie Briefwahl beantragen:

Bürgerinnen und Bürger haben drei Möglichkeiten:

  1. Per QR-Code:
    Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung und folgen Sie den Anweisungen.
  2. Online über die Website:
    Geben Sie Ihre persönlichen Daten über das Online-Formular ein. Den entsprechenden Link finden Sie unter www.schifferstadt.de/wahlen
  3. Persönlich im Rathaus:
    Die Briefwahlunterlagen können während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden.

Fristen beachten

  • Online-Antrag: bis einschließlich 18. März 2026
  • Persönliche Abholung im Rathaus: bis einschließlich 20. März 2026, 15:00 Uhr

Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen, da mögliche Postlaufzeiten berücksichtigt werden sollten.

Abholung durch bevollmächtigte Personen

Wer seine Wahlunterlagen nicht persönlich beantragen kann, hat die Möglichkeit, eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen. Hierfür muss die Vollmacht auf dem Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins vollständig ausgefüllt sein. Die bevollmächtigte Person muss sich bei einer evtl. Abholung ausweisen können.