In Deutschland leben Schätzungen zufolge mehr als zwei Millionen verwilderte Katzen auf der Straße. Sie sind meist nicht geimpft, nicht kastriert sowie häufig krank und abgemagert.
Eine Katzenschutzverordnung ist demnach eine präventive Maßnahme für den Tierschutz. Durch sie kann langfristig die Katzenpopulation kontrolliert und damit weiteres Tierleid verhindert werden. In Schifferstadt gilt nun ab dem 1. Juli eine solche Verordnung für das gesamte Stadtgebiet. Sie verpflichtet Halterinnen und Halter von Katzen (im Sinne der Verordnung sind alle weiblichen und männlichen Tiere gemeint) mit Freigang zu klaren Maßnahmen:
Fortpflanzungsfähige Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen kastriert werden, um unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und tierschutzwidrigen Lebensbedingungen entgegenzuwirken. Alle betroffenen Katzen sind durch Mikrochip oder dauerhafte Kennzeichnung eindeutig zu identifizieren. Halterinnen und Halter müssen ihre Katzen in anerkannten Haustierregistern (z. B. TASSO oder Findefix) eintragen lassen, um im Falle des Auffindens schnell zugeordnet werden zu können. Die Registrierung ist bei jeder Änderung der Daten zu aktualisieren (z.B. Halterwechsel, Wohnortswechsel)
Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Tiere vor Leiden wie Krankheiten, Unterernährung und Verletzungen, die häufig bei freilebenden Katzen auftreten. Gleichzeitig sollen Verwilderung und Überpopulation eingedämmt werden.
Die Verordnung schafft klare Regeln für alle Tierhalterinnen und -halter und fördert ein verantwortungsvolles Zusammenleben von Menschen und Tieren in Schifferstadt. Gleichzeitig unterstützt sie örtliche Tierschutzvereine in ihrer oft herausfordernden Aufgabe, Katzenpopulationen zu betreuen und zu versorgen.
Der Stadt ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und die Registrierung vorzulegen. Werden unkastrierte Katzen mit Freigang angetroffen, können Halter*innen verpflichtet werden, die Kastration nachzuholen. In bestimmten Fällen – etwa, wenn ein Tier nicht gekennzeichnet ist und die Verantwortlichen nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden können – kann die Stadt die Kastration auf Kosten der Halterinnen bzw. Halter durchführen lassen.
Darüber hinaus ist es möglich, freilebende Katzen einzufangen, zu kastrieren und zu kennzeichnen. Anschließend werden sie wieder an ihrem Fundort freigelassen. Diese Maßnahmen folgen dem sogenannten „Einfangen–Kastrieren–Freilassen“-Prinzip, das sich im Tierschutz bewährt hat.

