E-Zigaretten sind Elektrogeräte und verfügen über Batterien, beispielsweise Lithium-Akkumulatoren. Zudem stecken in ihnen sowohl wertvolle Rohstoffe, etwa in den Mikroprozessoren, als auch Schadstoffe. Daher dürfen sie nicht im Restmüll entsorgt werden.
Um Rohstoffe zurückzugewinnen und zu verhindern, dass Schadstoffe in die Umwelt gelangen, müssen alte E-Zigaretten – ebenso wie andere Elektrogeräte – getrennt vom unsortierten Abfall gesammelt und entsorgt werden. Eine falsche Entsorgung über den Hausmüll kann zu Großbränden in Abfallentsorgungsanlagen führen, insbesondere wenn Batterien beschädigt werden.
Die kostenfreie Rückgabe zur Entsorgung ist über Altgeräte-Sammelstellen des Handels, beispielsweise Elektrofachmärkte oder Lebensmitteldiscounter, sowie auf nahezu allen Wertstoffhöfen im Rhein-Pfalz-Kreis möglich. Herausnehmbare, nachfüllbare Vape-Pods müssen separat über das Schadstoffmobil entsorgt werden.
Bei der Abgabe auf dem Wertstoffhof ist zu beachten, dass die Geräte dem Wertstoffhofpersonal persönlich übergeben werden müssen. Hintergrund ist, dass die Geräte häufig Batterien oder andere Bestandteile enthalten, die getrennt und fachgerecht entsorgt werden müssen. Das Personal vor Ort prüft die Geräte, entfernt gegebenenfalls Leuchtmittel oder Batterien und sortiert diese fachgerecht ein.
Ab dem 1. Juli 2026 können ausgediente Einweg-E-Zigaretten an allen Verkaufsstellen, beispielsweise in Kiosken oder Tankstellen, zurückgegeben werden.

