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Antrag auf Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland


Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnortes.

Für die Antragstellung sind verschiedene Urkunden und Nachweise vorzulegen. Setzen Sie sich deswegen bitte vorab telefonisch oder persönlich mit Ihrem Standesamt in Verbindung.

Die Gebühren für diese Beurkundung betragen 125 EUR (+13,00 EUR pro Eheurkunde) plus Porto ins Ausland.