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Familienbuch


Das bis zum 31.12.2008 geführte Familienbuch ist NICHT das Stammbuch der Familie, das die Ehepartner zu Hause haben.

Das als Heiratseintrag fortgeführte Familienbuch wird bei dem Standesamt geführt, bei dem die Eheschließung erfolgte.
Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch als Personenstandsurkunden sind leider  nicht mehr möglich.