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Bekanntmachung

Bebauungspläne Dannstadter Straße und Parkhaus Ziegeleistraße


Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.07.2023 über die Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange aus der vorgezogenen freiwilligen Beteiligung beraten.

Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden zahlreiche Abstimmungsgespräche mit den Fachbehörden geführt und entsprechende Gutachten erstellt. Unter Berücksichtigung der Gutachten und der Stellungnahmen wurde der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung überarbeitet.

Geänderte Rahmenbedingungen erfordern die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in einen qualifizierten Bebauungsplan. Hierdurch ist eine etwas größere Flexibilität gegeben, da sich gezeigt hat, dass die Frage bzgl. der Anzahl der Stellplätze bzw. P&R Plätze noch nicht abschließend geklärt werden konnte.

Ebenso ist die Einbeziehung eines Teilstücks der Ziegeleistraße in den Geltungsbereich erforderlich. Des Weiteren kam es zu einer Anpassung des Geltungsbereiches im südöstlichen Bereich an das bestehende Bestandsgebäude.

Der Geltungsbereich wird nun wie folgt begrenzt:

Der Geltungsbereich beinhaltet die bisherigen Flurstücke 6019/6, 6018/5, 6017/4, 6016/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 6015/3, 6009/4, 6010/1, 6001/3 und 6006/6 und eine Teilfläche der Ziegeleistraße (Flrst.-Nr. 6017/8).

Die genaue Abgrenzung ist auch nachfolgender Planzeichnung ersichtlich:

 

Ebenso wurde beschlossen, die Offenlegung der Pläne einschl. textlichen Festsetzungen, Begründung und der Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Erforderlichkeit zur Durchführung einer Umweltprüfung nicht besteht.

Der Bebauungsplanentwurf, die textlichen Festsetzungen, die Prüfung der Umweltauswirkungen, die Begründung sowie die Gutachten (artenschutzrechtliche Untersuchung, artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept, Entwässerungskonzept, Schallgutachten, Verkehrsuntersuchung) und den aus der freiwilligen Beteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (einschl. Abwägung und Beschlussfassung) liegen in der Zeit vom

Dienstag, 01.08.2023 bis einschließlich Freitag, 08.09.2023

während den Dienststunden bei der Stadtverwaltung Schifferstadt, Marktplatz 2 (Rathaus), im Foyer und in den Zimmern 230 und 231a, öffentlich aus. Es besteht die Möglichkeit telefonisch unter 06235-44230 oder 06235-44143 sowie per E-Mail unter elke.reimer@schifferstadt.de bzw. johannes.felger@schifferstadt.de Auskünfte zu erhalten und einen Termin zu vereinbaren. Hierbei erhalten Sie dann nähere Erläuterungen zu der Planung. Während dieser Zeit haben Sie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per Mail, per Fax oder zur Niederschrift nach vorheriger Terminabstimmung vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich können Sie die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Schifferstadt www.schifferstadt.de und der Homepage des Landesvermessungsamtes RLP www.geoportal.rlp einsehen. Auf den § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz wird hingewiesen.

Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit und als Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb der oben genannten Frist im Sinne des § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung wird mitgeteilt.

Zeitgleich werden die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gehört.

Der Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Schifferstadt, den 20.07.2023

 

Ilona Volk

Bürgermeisterin